Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte
Bodenrichtwert in EURO/m²

Baugrundstücke
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genannte Bodenrichtwertgrundstücke).

In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf eine I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen in der Regel Wohnhäuser mit 1 und 2 Wohnungen. In Gebieten des individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße 600 m², die typische Grundstückstiefe 30 m und die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) 0,4 bzw. bis zu 1,0.
Für Wohngrundstücke mit individuellem Wohnungsbau im Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - (W-ASB) beträgt die typische Grundstücksgröße 1.000 m².

Beispiel:
450
W 0,4
Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²; Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, ab 3 Wohnungen: WGFZ = 0,4; andernfalls Anpassung mittels Umrechnungskoeffizienten
280
W
Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²; Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, ab 3 Wohnungen: wertrelevante Geschossflächenzahl bis zu 1,0; andernfalls Anpassung mittels Umrechnungskoeffizienten
120
W-ASB
Wohngrundstücke individueller Wohnbebauung, mit ortsüblicher Erschließung im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), Grundstücksgröße 1.000 m²

In Gebieten mit überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die angegebene wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ). Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der Regel Drei- und Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 2 Wohnungen.

Beispiel:
400
W 1,2
Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, WGFZ = 1,2
350
MI 1,6
Mischgebiet, WGFZ = 1,6

Eigenschaften der Richtwertgrundstücke
W reine Wohngebiete/ allgemeine Wohngebiete/ Kleinsiedlungsgebiete
W-ASB Wohngrundstücke im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)
GE-ASB Gewerbegrundstücke im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)
MI Mischgebiete
MK Kerngebiete
MU urbane Gebiete
GE Gewerbegebiete
GI Industriegebiete
SO Sondergebiete
SN Sondernutzungsflächen
0,8 wertrelevante Geschossflächenzahl WGFZ)
250 Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei)
1.000/900 Bodenrichtwert/Bodenwert je m² Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt)

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu den aktuellen Grundstücksmarktbericht).

Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den über- wiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.


Nutzflächen der Land- oder Forstwirtschaft (siehe regionale Übersicht)
A Ackerland und ackerfähiges Grünland
GR Dauergrünland

Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 1,00 EURO/m² (ohne Aufwuchs).