GE-ASB
MI
MK
GE
GI
SO
SN
0,8
250
|
|
reine
Wohngebiete/ allgemeine Wohngebiete/ Kleinsiedlungsgebiete Wohngrundstücke
im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)
Gewerbegrundstücke
im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)
Mischgebiete
Kerngebiete Gewerbegebiete Industriegebiete Sondergebiete
Sondernutzungsflächen
wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungs- kosten nicht mehr zu entrichten sind
(erschließungsbeitragsfrei)
Bodenrichtwert/Bodenwert je m² Wohn- bzw. Nutzfläche
innerhalb des Prome- nadenringes
(Innenstadt)
|
|
Abweichungen des
einzelnen Grundstücks in
den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der
baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und
Grund- stücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Ab- weichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu den aktuellen Grundstücks- marktbericht).
|
|
Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den
über- wiegenden Teil
der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in
den Geschäftsstraßen muss
in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der
benachbarte Bodenrichtwert mit
berücksichtigt werden.
|
|
Wohngebiet mit
individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²;
Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, ab 3 Wohnungen: wertrelevante
Geschossflächenzahl bis zu 1,0; andernfalls Anpassung mittels Umrechnungskoeffizienten
|
|
Wohngebiet mit
individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²;
Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, ab 3 Wohnungen: WGFZ = 0,4; andernfalls
Anpassung mittels Umrechnungs- koeffizienten
|
|
Erläuterungen der
Bodenrichtwertkarte
Bodenrichtwert in EURO/m²
|
|
Baugrundstücke
Der Bodenrichtwert ist
ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet
mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und
Wertverhältnissen. Er ist
bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind
(so genannte Boden- richtwertgrundstücke).
|
|
In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich
die Bodenricht- werte auf
eine I- oder II-geschossige Bauweise. Zum
individuellen Wohnungsbau zählen
in der
Regel Wohnhäuser mit
1 und 2 Wohnungen. In Gebieten des
individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße 600
m², die typische Grund- stückstiefe 30 m und die
wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) 0,4 bzw. bis
zu 1,0.
Für Wohngrundstücke mit
individuellem Wohnungsbau im
Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - (W - ASB) beträgt die typische Grundstücksgröße 1.000 m².
|
|
Wohngrundstücke individueller
Wohnbebauung, mit ortsüblicher
Erschließung im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), Grundstücksgröße 1.000
m²
|
|
In Gebieten mit
überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die
angegebene wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ). Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der Regel
Drei- und Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit
mehr als 2 Wohnungen.
|
|
Wohngebiet
mit Geschosswohnungsbau, WGFZ =
1,2
|
|
Eigenschaften der Richtwertgrundstücke
|
|
Nutzflächen der Land-
oder Forstwirtschaft
|
|
(siehe regionale Übersicht)
|
|
Ackerland und ackerfähiges Grünland Dauergrünland
|
|
Für das
Stadtgebiet Münster gilt
ein einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 1,00
EURO/m² (ohne Aufwuchs).
|
|