1.000/900

 

450

W 0,4

 

GE-ASB

 

MI

MK

GE

GI

SO

SN

0,8

250

 

reine Wohngebiete/ allgemeine Wohngebiete/ Kleinsiedlungsgebiete Wohngrundstücke im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)

Gewerbegrundstücke im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)

Mischgebiete Kerngebiete Gewerbegebiete Industriegebiete Sondergebiete Sondernutzungsflächen

wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)

Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungs- kosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei)

Bodenrichtwert/Bodenwert je m² Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Prome- nadenringes (Innenstadt)

 

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grund- stücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Ab- weichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu den aktuellen Grundstücks- marktbericht).

 

Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den über- wiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.

 

W

W-ASB

 

Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²;

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, ab 3 Wohnungen: wertrelevante Geschossflächenzahl bis zu 1,0; andernfalls Anpassung mittels Umrechnungskoeffizienten

 

Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²;

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, ab 3 Wohnungen: WGFZ = 0,4; andernfalls Anpassung mittels Umrechnungs- koeffizienten

 

Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte

Bodenrichtwert in EURO/m²

 

Baugrundstücke

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genannte Boden- richtwertgrundstücke).

 

In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die Bodenricht- werte auf eine I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen

in der Regel Wohnhäuser mit 1 und 2 Wohnungen. In Gebieten des individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße 600 m², die typische Grund- stückstiefe 30 m und die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) 0,4 bzw. bis zu 1,0.

Für Wohngrundstücke mit individuellem Wohnungsbau im Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - (W - ASB) beträgt die typische Grundstücksgröße 1.000 m².

 

Beispiel:

 

280

W

 

120

W-ASB

 

Wohngrundstücke individueller Wohnbebauung, mit ortsüblicher Erschließung im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), Grundstücksgröße 1.000 m²

 

In Gebieten mit überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die angegebene wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ). Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der Regel Drei- und Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 2 Wohnungen.

 

Beispiel:

 

400

W 1,2

350

MI 1,6

 

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, WGFZ = 1,2

 

Mischgebiet, WGFZ = 1,6

 

Eigenschaften der Richtwertgrundstücke

 

Nutzflächen der Land- oder Forstwirtschaft

 

(siehe regionale Übersicht)

 

A GR

 

Ackerland und ackerfähiges Grünland Dauergrünland

 

Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 1,00 EURO/m² (ohne Aufwuchs).