Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2022
Bodenrichtwert in €/m²
Baugrundstücke
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genannte Bodenrichtwertgrundstücke).
· In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte in der Regel auf Wohnhäuser mit 1 und 2 Wohnungen, einer typischen Grundstücksgröße von 600 m² und einer typischen Grundstückstiefe von 30 m.
Für Wohngrundstücke mit individuellem Wohnungsbau im Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - (W - ASB) beträgt die typische Grundstücksgröße 1.000 m².
· In
Gebieten mit überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die
Bodenrichtwerte auf die angegebene wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)
bzw. auf 0,4 oder auf bis zu 1,0. Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen
in der Regel Drei- und Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit
mehr als 2 Wohnungen.
Beispiele:
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280 W |
Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²; Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, ab 3 Wohnungen: wertrelevante Geschossflächenzahl bis zu 1,0, andernfalls Anpassung über Umrechnungskoeffizienten |
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450 W 0,4 |
Wohngebiet individueller Wohnbebauung 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²; Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau ab 3 Einheiten: wertrelevante Geschossflächenzahl 0,4, andernfalls Anpassung über Umrechnungskoeffizienten |
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120 W - ASB |
Wohngrundstücke mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung mit ortsüblicher Erschließung im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), Grundstücksgröße 1.000 m² |
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400 W 1,2 |
Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, wertrelevante Geschossflächenzahl von 1,2 |
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350 MI 1,6 |
Mischgebiet, wertrelevante Geschossflächenzahl von 1,6 |
Eigenschaften der Richtwertgrundstücke
W |
reine Wohngebiete / allgemeine Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete |
W - ASB |
Wohngrundstücke im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) |
GE- ASB |
Gewerbegrundstücke im Außenbereich |
MI |
Mischgebiete |
MK |
Kerngebiete |
GE |
Gewerbegebiete |
GI |
Industriegebiete |
SO |
Sondergebiete |
SN |
Sondernutzungsflächen |
0,8 |
wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) |
250 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei) |
*100 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig) |
[100] |
Bodenrichtwert durch besondere Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst |
500/600 |
Bodenrichtwert / Bodenwert je m² Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) |
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu den aktuellen Grundstücksmarktbericht bzw. WertR 2006).
Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke.
Insbesondere in den Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.
A Ackerland und ackerfähiges Grünland
GR Dauergrünland
Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 1,00 €/m² (ohne Aufwuchs).