Ackerland und ackerfähiges Grünland Dauergrünland
|
|
W reine Wohngebiete/
allgemeine Wohngebiete/ Kleinsiedlungsgebiete
W-ASB Wohngrundstücke
im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)
MI Mischgebiete
MK Kerngebiete
GE Gewerbegebiete
GI Industriegebiete
SO Sondergebiete
SN Sondernutzungsflächen
0,8 wertrelevante
Geschossflächenzahl (WGFZ)
250 Bodenrichtwert
bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu
entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei)
*100 Bodenrichtwert
bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu
erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig)
[100] Bodenrichtwert
durch besondere Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst
500/600 Bodenrichtwert/Bodenwert
je m² Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt)
|
|
Für das
Stadtgebiet Münster gilt
ein einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 1,00
EURO/m² (ohne Aufwuchs).
|
|
(siehe regionale Übersicht)
|
|
Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den
überwiegenden Teil der
im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in
den Geschäftsstraßen muss
in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der
benachbarte Bodenrichtwert mit
berücksichtigt werden.
|
|
Abweichungen des
einzelnen Grundstücks in
den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der
baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und
Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und
Grundstücksgröße) bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom
Bodenrichtwert (siehe hierzu den aktuellen Grundstücksmarktbericht).
|
|
Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, WGFZ =
1,2
|
|
In Gebieten mit
überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die
angegebene wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ). Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der Regel
Drei- und Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit
mehr als 2 Wohnungen.
|
|
Wohngrundstücke individueller Wohnbebauung, mit ortsüblicher Erschließung im
Außenbereich (außerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile), Grundstücksgröße 1.000 m²
|
|
Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und
2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30
m, Grundstücksgröße 600 m²;
Wohngebiet mit
Geschosswohnungsbau, ab 3
Wohnungen: wertrelevante Geschossflächenzahl bis zu 1,0; andernfalls Anpassung mittels
Umrechnungskoeffizienten
|
|
Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und
2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30
m, Grundstücksgröße 600 m²;
Wohngebiet mit
Geschosswohnungsbau, ab 3
Wohnungen: WGFZ = 0,4; andernfalls Anpassung mittels Umrechnungskoeffizienten
|
|
Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2020
Bodenrichtwert in EURO/m²
|
|
In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die
Bodenrichtwerte auf eine
I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen
in der Regel Wohnhäuser mit
1 und 2 Wohnungen. In Gebieten des
individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße 600
m², die typische Grundstückstiefe 30m und die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) 0,4
bzw. bis zu
1,0.
Für Wohngrundstücke mit
individuellem Wohnungsbau im
Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - (W - ASB) beträgt die typische Grundstücksgröße 1.000 m².
|
|
Baugrundstücke
Der
Bodenrichtwert ist
ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet
mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und
Wertverhältnissen. Er ist
bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind
(so genannte Bodenrichtwertgrundstücke).
|
|
Nutzflächen der Land-
oder Forstwirtschaft
|
|
Eigenschaften der Richtwertgrundstücke
|
|