Ackerland und ackerfähiges Grünland Dauergrünland

 

W                     reine Wohngebiete/ allgemeine Wohngebiete/ Kleinsiedlungsgebiete

W-ASB             Wohngrundstücke im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)

MI                    Mischgebiete

MK                   Kerngebiete

GE                   Gewerbegebiete

GI                     Industriegebiete

SO                   Sondergebiete

SN                   Sondernutzungsflächen

0,8                   wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)

250                   Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei)

*100                 Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig)

[100]                 Bodenrichtwert durch besondere Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst

500/600            Bodenrichtwert/Bodenwert je m² Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt)

 

Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 1,00 EURO/m² (ohne Aufwuchs).

 

A

GR

 

(siehe regionale Übersicht)

 

Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.

 

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu den aktuellen Grundstücksmarktbericht).

 

Mischgebiet, WGFZ = 1,6

 

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, WGFZ = 1,2

 

 400

W 1,2

 350

MI 1,6

 

 120

W-ASB

 

 280

W

 

 450

W(+)

 

In Gebieten mit überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die angegebene wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ). Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der Regel Drei- und Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 2 Wohnungen.

 

Wohngrundstücke individueller Wohnbebauung, mit ortsüblicher Erschließung im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), Grundstücksgröße 1.000 m²

 

Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²;

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, ab 3 Wohnungen: wertrelevante Geschossflächenzahl bis zu 1,0; andernfalls Anpassung mittels Umrechnungskoeffizienten

 

Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²;

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, ab 3 Wohnungen: WGFZ = 0,4; andernfalls Anpassung mittels Umrechnungskoeffizienten

 

Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2020

Bodenrichtwert in EURO/m²

 

In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf eine I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen in der Regel Wohnhäuser mit 1 und 2 Wohnungen. In Gebieten des individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße 600 , die typische Grundstückstiefe 30m und die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) 0,4 bzw. bis zu 1,0.

Für Wohngrundstücke mit individuellem Wohnungsbau im Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - (W - ASB) beträgt die typische Grundstücksgröße 1.000 m².

 

Baugrundstücke

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genannte Bodenrichtwertgrundstücke).

 

Nutzflächen der Land- oder Forstwirtschaft

 

Eigenschaften der Richtwertgrundstücke

 

Beispiel:

 

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