Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2019
Bodenrichtwert in €/m²
Baugrundstücke
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen
ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen
gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen
Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genannte
Bodenrichtwertgrundstücke).
· In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf eine I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen in der Regel Wohnhäuser mit 1 und 2 Wohnungen. In Gebieten des individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße 600 m², die typische Grundstückstiefe 30 m und die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) 0,4 bzw. bis zu 1,0.
Für Wohngrundstücke
mit individuellem Wohnungsbau im Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile - (W - ASB) beträgt die typische Grundstücksgröße 1.000 m².
Beispiel: |
450 W (+)
|
Wohngebiet mit individueller Wohnbebauung, 1 und 2 Wohnungen: Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²; Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau,
ab 3 Wohnungen: WGFZ = 0,4; anderenfalls Anpassung mittels Umrechnungskoeffizienten |
|
280 W |
|
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120 W - ASB |
Wohngrundstücke individueller
Wohnbebauung mit ortsüblicher Erschließung im Außenbereich (außerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile),
Grundstücksgröße 1.000 m² |
· In Gebieten mit überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die angegebene
wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ). Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen
in der Regel Drei- und Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 2
Wohneinheiten.
Beispiel: |
400 W 1,2 |
Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau,
WGFZ = 1,2 |
|
350 MI 1,6 |
Mischgebiet, WGFZ = 1,6 |
Eigenschaften
der Richtwertgrundstücke
W W
(+) |
reine Wohngebiete / allgemeine
Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete reine Wohngebiete / allgemeine
Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete – ab 4 Wohnungen gilt: WGFZ = 0,4;
andernfalls Anpassung mit Umrechnungskoeffizienten |
W
- ASB |
Wohngrundstücke im Außenbereich (außerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile) |
MI |
Mischgebiete |
MK |
Kerngebiete |
GE |
Gewerbegebiete |
GI |
Industriegebiete |
SO |
Sondergebiete |
SN |
Sondernutzungsflächen |
0,8 |
wertrelevante Geschossflächenzahl
(WGFZ) |
250 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei) |
*100 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind
(erschließungsbeitragspflichtig) |
[100] |
Bodenrichtwert durch besondere Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst
|
500/600 |
Bodenrichtwert / Bodenwert je m²
Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) |
Abweichungen des einzelnen
Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der
baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und
Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße)
bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu den
aktuellen Grundstücksmarktbericht bzw. WertR 2006).
Die
Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den
überwiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke.
Insbesondere in
den Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der
benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.
A Ackerland
und ackerfähiges Grünland
GR Dauergrünland
Für das Stadtgebiet Münster gilt ein
einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich
genutzte Grundstücke von 1,00 €/m² (ohne Aufwuchs).