Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2016

 

Bodenrichtwert in €/m²

 

Baugrundstücke

 

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genannte Bodenrichtwertgrundstücke).

 

·      In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf eine I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen in der Regel Wohnhäuser mit 1 bis 3 Wohnungen. In Gebieten des individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße 600 m², die typische Grundstückstiefe 30 m und die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) 0,4 bzw. bis zu 1,0. Ab 4 Wohnungen gilt der Richtwert bis zur WGFZ 1,0; andernfalls ist eine Anpassung mit Umrechnungskoeffizienten erforderlich.

Für Wohngrundstücke mit individuellem Wohnungsbau im Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - (W - ASB) beträgt die typische Grundstücksgröße 1.000 m².

 

Beispiel:

 

450

W (+)

Wohngebiet mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung, Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m², ab 4 Wohnungen: WGFZ = 0,4

 

280

W

Wohngebiet mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung, Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m², WGFZ bis zu 1,0

 

   120   

W - ASB

Wohngrundstücke mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung mit ortsüblicher Erschließung im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), Grundstücksgröße 1.000 m²

 

 

·      In Gebieten mit überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die angegebene wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ). Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der Regel Wohnhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten.

Beispiel:

 

  400  

W 1,2

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, WGFZ = 1,2

 

  350  

MI 1,6

Mischgebiet, WGFZ = 1,6

 

 

 

Eigenschaften der Richtwertgrundstücke

 

W

W (+)

reine Wohngebiete / allgemeine Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete

reine Wohngebiete / allgemeine Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete – ab 4 Wohnungen gilt: WGFZ = 0,4; andernfalls Anpassung mit Umrechnungskoeffizienten

W - ASB

Wohngrundstücke im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)

MI

Mischgebiete

MK

Kerngebiete

GE

Gewerbegebiete

GI

Industriegebiete

SO

Sondergebiete

SN

Sondernutzungsflächen

0,8

wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)

250
 

Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu  entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei)

*100
 

Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig)

500/600
 

Bodenrichtwert / Bodenwert je m² Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt)

 


 

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu den aktuellen Grundstücksmarktbericht bzw. WertR 2006).

 

 

Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke.

Insbesondere in den Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.

 

 

 

Nutzflächen der Land- oder Forstwirtschaft (siehe regionale Übersicht)

 

A          Ackerland und ackerfähiges Grünland

GR      Dauergrünland

 

Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 1,00 €/m² (ohne Aufwuchs).