Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2014
Bodenrichtwert in €/m²
Baugrundstücke
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter
durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs-
und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften
für dieses Gebiet typisch sind (so genannte Bodenrichtwertgrundstücke).
· In Gebieten mit
überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen
sich die Bodenrichtwerte auf eine I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen
Wohnungsbau zählen in der Regel Wohnhäuser mit 1 bis 3 Wohnungen. In Gebieten
des individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße 600 m², die typische Grundstückstiefe 30 m und die wertrelevante
Geschossflächenzahl (WGFZ) 0,4 bzw. bis zu 1,0.
Für Wohngrundstücke
mit individuellem Wohnungsbau im Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile - (W - ASB) beträgt die typische Grundstücksgröße 1.000 m².
Beispiel: |
450 W (+)
|
Wohngebiet
mit I- und II-geschossiger, individueller
Wohnbebauung, Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m², ab 4 Wohnungen:
WGFZ = 0,4 |
|
280 W |
Wohngebiet
mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung, Grundstückstiefe 30
m, Grundstücksgröße 600 m², WGFZ bis zu 1,0 |
|
120 W - ASB |
Wohngrundstücke
mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung mit
ortsüblicher Erschließung im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile),
Grundstücksgröße 1.000 m² |
· In Gebieten mit überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die angegebene wertrelevante Geschossflächenzahl
(WGFZ). Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in
der Regel Wohnhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten.
Beispiel: |
400 W
1,2 |
Wohngebiet
mit Geschosswohnungsbau, WGFZ = 1,2 |
|
350 MI
1,6 |
Mischgebiet,
WGFZ = 1,6 |
Eigenschaften der
Richtwertgrundstücke
W |
reine Wohngebiete / allgemeine
Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete |
W - ASB |
Wohngrundstücke im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) |
MI |
Mischgebiete |
MK |
Kerngebiete |
GE |
Gewerbegebiete |
GI |
Industriegebiete |
SO |
Sondergebiete |
SN |
Sondernutzungsflächen |
0,8 |
wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) |
250 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei) |
*100 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig) |
500/600 |
Bodenrichtwert
/ Bodenwert je m² Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) |
Abweichungen des einzelnen
Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der
baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und
Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße)
bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu den
aktuellen Grundstücksmarktbericht bzw. WertR 2006).
Die Bodenrichtwerte innerhalb des
Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im
Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den
Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der
benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.
A Ackerland
und ackerfähiges Grünland
GR Dauergrünland
Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher
Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich
genutzte Grundstücke von 1,00 €/m² (ohne Aufwuchs).