Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2012

 

Bodenrichtwert in €/m²

 

 

Baugrundstücke

 

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genannte Bodenrichtwertgrundstücke).

 

·       In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf eine I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen Wohnhäuser mit 1 bis 3 Wohnungen. In Gebieten des individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße 600 m² und die typische Grundstückstiefe 30 m. Abweichend davon beträgt die typische Grundstücksgröße für Wohngrundstücke für den individuellen Wohnungsbau im Außenbereich (W - ASB) 1.000 m².

 

Beispiel:

 

300

W

Wohngebiet mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung,

Grundstückstiefe 30 m, Grundstücksgröße 600 m²,

Geschossflächenzahl bis 1,0

 

   120   

W - ASB

Wohngrundstücke mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung

mit ortsüblicher Erschließung im Außenbereich, Grundstücksgröße 1.000 m²

 

·       In Gebieten mit überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die angegebene Geschossflächenzahl. Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der Regel Wohnhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten.

 

Beispiel:

 

  350  

W 1,2

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, Geschossflächenzahl 1,2

 

  350  

MI 1,6

Mischgebiet, Geschossflächenzahl 1,6

 

Eigenschaften der Richtwertgrundstücke

 

W

reine Wohngebiete / allgemeine Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete

W - ASB

Wohngrundstücke im Außenbereich

MI

Mischgebiete

MK

Kerngebiete

GE

Gewerbegebiete

GI

Industriegebiete

SO

Sondergebiete

SN

Sondernutzungsflächen

0,8

Geschossflächenzahl

250
 

Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei)

*100
 

Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig)

[200]

Bodenrichtwerte durch besondere Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst

500/600
 

Bodenrichtwert / Bodenwert je m² Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt)

 


·       In Gebieten, in denen nur ein Bodenrichtwert (individueller Wohnungsbau oder Geschosswohnungsbau) angegeben ist, gilt dieser Bodenrichtwert sowohl für den individuellen Wohnungsbau als auch für den Geschosswohnungsbau.

 

Beispiele

 

300

W

oder

Individueller Wohnungsbau

Geschosswohnungsbau

GFZ bis 1,0

(Mietwohnbebauung)

Geschosswohnungsbau

GFZ bis 1,0

(Wohnungseigentum)

350

W 1,2

Individueller Wohnungsbau

Geschosswohnungsbau

GFZ = 1,2

(Mietwohnbebauung)

Geschosswohnungsbau

GFZ = 1,2

(Wohnungseigentum)

 

 

·       In Gebieten, in denen zwei Bodenrichtwerte (individueller Wohnungsbau und Geschosswohnungsbau) angegeben sind, gilt der Bodenrichtwert für den individuellen Wohnungsbau auch für Wohnungseigentumsanlagen. Der Bodenrichtwert für den Geschosswohnungsbau gilt hier nur für den Mietwohnungsbau.

 

Beispiele

 

300

W

und

Individueller Wohnungsbau

-

Geschosswohnungsbau

GFZ bis 1,0

(Wohnungseigentum)

270

W 1,2

-

Geschosswohnungsbau

GFZ = 1,2

(Mietwohnbebauung)

-

 

 

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu Grundstücksmarktbericht 2012 bzw. WertR 2006).

 

 

Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.

 

 

 

Nutzflächen der Land- oder Forstwirtschaft (siehe regionale Übersicht)

 

A          Ackerland und ackerfähiges Grünland

GR       Dauergrünland

 

Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 0,45 €/m² (ohne Aufwuchs).