Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2012
Bodenrichtwert in €/m²
Baugrundstücke
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter
durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs-
und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften
für dieses Gebiet typisch sind (so genannte Bodenrichtwertgrundstücke).
·
In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf eine
I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen Wohnhäuser
mit 1 bis 3 Wohnungen. In Gebieten des individuellen Wohnungsbaus beträgt die
typische Grundstücksgröße 600 m² und die typische Grundstückstiefe
30 m. Abweichend davon beträgt die typische Grundstücksgröße für
Wohngrundstücke für den individuellen Wohnungsbau im Außenbereich (W - ASB)
1.000 m².
Beispiel: |
300 W |
Wohngebiet
mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung, Grundstückstiefe
30 m, Grundstücksgröße 600 m², Geschossflächenzahl
bis 1,0 |
|
120 W - ASB |
Wohngrundstücke
mit I- und II-geschossiger, individueller Wohnbebauung mit
ortsüblicher Erschließung im Außenbereich, Grundstücksgröße 1.000 m² |
·
In Gebieten mit
überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen
sich die Bodenrichtwerte auf die
angegebene Geschossflächenzahl. Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der
Regel Wohnhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten.
Beispiel: |
350 W
1,2 |
Wohngebiet
mit Geschosswohnungsbau, Geschossflächenzahl 1,2 |
|
350 MI
1,6 |
Mischgebiet,
Geschossflächenzahl 1,6 |
Eigenschaften der
Richtwertgrundstücke
W |
reine Wohngebiete / allgemeine
Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete |
W - ASB |
Wohngrundstücke im Außenbereich |
MI |
Mischgebiete |
MK |
Kerngebiete |
GE |
Gewerbegebiete |
GI |
Industriegebiete |
SO |
Sondergebiete |
SN |
Sondernutzungsflächen |
0,8 |
Geschossflächenzahl |
250 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei) |
*100 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig) |
[200] |
Bodenrichtwerte durch besondere
Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst |
500/600 |
Bodenrichtwert
/ Bodenwert je m² Wohn- bzw. Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes
(Innenstadt) |
·
In Gebieten, in denen nur
ein Bodenrichtwert (individueller Wohnungsbau oder Geschosswohnungsbau) angegeben ist, gilt dieser Bodenrichtwert
sowohl für den individuellen Wohnungsbau als auch für den Geschosswohnungsbau.
Beispiele |
|
||
300 W oder |
Individueller Wohnungsbau
|
Geschosswohnungsbau GFZ bis 1,0
(Mietwohnbebauung) |
Geschosswohnungsbau GFZ bis 1,0 (Wohnungseigentum) |
350 W 1,2 |
Individueller Wohnungsbau
|
Geschosswohnungsbau GFZ = 1,2
(Mietwohnbebauung) |
Geschosswohnungsbau GFZ = 1,2 (Wohnungseigentum) |
·
In Gebieten, in denen zwei
Bodenrichtwerte (individueller Wohnungsbau und Geschosswohnungsbau) angegeben sind, gilt der Bodenrichtwert
für den individuellen Wohnungsbau auch für Wohnungseigentumsanlagen. Der
Bodenrichtwert für den Geschosswohnungsbau gilt hier nur für den
Mietwohnungsbau.
Beispiele |
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||
300 W und |
Individueller Wohnungsbau
|
- |
Geschosswohnungsbau GFZ bis 1,0 (Wohnungseigentum) |
270 W 1,2
|
-
|
Geschosswohnungsbau GFZ = 1,2 (Mietwohnbebauung) |
- |
Abweichungen des einzelnen
Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der
baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung
(insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Abweichungen des
Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu Grundstücksmarktbericht 2012 bzw.
WertR 2006).
Die Bodenrichtwerte innerhalb des
Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im
Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den Geschäftsstraßen
muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der benachbarte Bodenrichtwert
mit berücksichtigt werden.
A Ackerland
und ackerfähiges Grünland
GR Dauergrünland
Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher
Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich
genutzte Grundstücke von 0,45 €/m²
(ohne Aufwuchs).