Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2010

 

Bodenrichtwerte in €/m²

 

 

Baugrundstücke

 

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genanntes Bodenrichtwertgrundstück).

 

·                 In Gebieten mit überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf eine I- oder II-geschossige Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen Wohnhäuser mit 1 bis 3 Wohnungen. In Gebieten des individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße bis zu 600 m² und die typische Grundstückstiefe bis zu 30 m. Die Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau gelten für eine Geschossflächenzahl bis zu 1,0.

 

Beispiel:

 

300

W

Wohngebiet mit I- und II-geschossiger individueller Wohnbebauung,

Grundstückstiefe bis zu 30 m, Grundstücksgröße bis zu 600 m²,

Geschossflächenzahl bis 1,0

 

 

·                 In Gebieten mit überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen sich die Bodenrichtwerte auf die angegebene Geschossflächenzahl. Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der Regel Wohnhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten.

 

Beispiele:

 

  350  

W 1,2

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, Geschossflächenzahl 1,2

 

  350  

M 1,6

Mischgebiet, Geschossflächenzahl 1,6

 

Allgemeine Eigenschaften der Richtwertgrundstücke:

 

W

reine Wohngebiete / allgemeine Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete

M, MI

Mischgebiete

MK

Kerngebiete

GE

Gewerbegebiete

GI

Industriegebiete

SO

Sondergebiete

0,8

Geschossflächenzahl (GFZ)

250
 

Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei)

*200
 

Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig)

[200]

Bodenrichtwert durch besondere Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst

500/600
 

Bodenrichtwert / Bodenwert je m² Wohn-/Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt)

 


·                 In Gebieten, in denen nur ein Bodenrichtwert (individueller Wohnungsbau oder Geschosswohnungsbau) angegeben ist, gilt dieser Bodenrichtwert sowohl für den individuellen Wohnungsbau als auch für den Geschosswohnungsbau.

 

Beispiel

 

300

W

oder

270

W 1,2

Individueller Wohnungsbau

Geschosswohnungsbau

GFZ bis 1,0

(Mietwohnbebauung)

Geschosswohnungsbau

GFZ bis 1,0

(Wohnungseigentum)

Individueller Wohnungsbau

Geschosswohnungsbau

GFZ = 1,2

(Mietwohnbebauung)

Geschosswohnungsbau

GFZ = 1,2

(Wohnungseigentum)

 

 

·                 In Gebieten, in denen zwei Bodenrichtwerte (individueller Wohnungsbau und Geschosswohnungsbau) ausgewiesen sind, gilt der Bodenrichtwert für den individuellen Wohnungsbau auch für Wohnungseigentumsanlagen. Der Bodenrichtwert für den Geschosswohnungsbau gilt hier nur für den Mietwohnungsbau.

 

Beispiel

 

300

W

und

270

W 1,2

Individueller

Wohnungsbau

Geschosswohnungsbau

GFZ bis 1,0

(Wohnungseigentum)

Geschosswohnungsbau

GFZ = 1,2

(Mietwohnbebauung)

 

 

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu Grundstücksmarktbericht 2010 bzw. WertR 2006).

 

 

Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

Land- und Forstwirtschaftliche Nutzflächen

 

LNA = 3,50    Landwirtschaftliche Nutzfläche - Acker

LNG = 2,80    Landwirtschaftliche Nutzfläche - Grünland

 

Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 0,45 €/m² (ohne Aufwuchs).