Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2010
Bodenrichtwerte in €/m²
Baugrundstücke
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter
durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs-
und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften
für dieses Gebiet typisch sind (so genanntes Bodenrichtwertgrundstück).
·
In Gebieten mit
überwiegend individuellem Wohnungsbau beziehen
sich die Bodenrichtwerte auf eine I- oder II-geschossige
Bauweise. Zum individuellen Wohnungsbau zählen Wohnhäuser mit 1 bis 3
Wohnungen. In Gebieten des individuellen Wohnungsbaus beträgt die typische Grundstücksgröße bis zu 600 m²
und die typische
Grundstückstiefe bis zu 30 m. Die Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau gelten für eine Geschossflächenzahl bis zu 1,0.
Beispiel:
|
300 W |
Wohngebiet
mit I- und II-geschossiger individueller
Wohnbebauung, Grundstückstiefe
bis zu 30 m, Grundstücksgröße bis zu 600 m², Geschossflächenzahl
bis 1,0 |
·
In Gebieten mit
überwiegendem Geschosswohnungsbau beziehen
sich die Bodenrichtwerte auf die
angegebene Geschossflächenzahl. Zum typischen Geschosswohnungsbau zählen in der
Regel Wohnhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten.
Beispiele:
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350 W
1,2 |
Wohngebiet
mit Geschosswohnungsbau, Geschossflächenzahl 1,2 |
|
350 M 1,6 |
Mischgebiet,
Geschossflächenzahl 1,6 |
Allgemeine
Eigenschaften der Richtwertgrundstücke:
W |
reine Wohngebiete / allgemeine
Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete |
M, MI |
Mischgebiete |
MK |
Kerngebiete |
GE |
Gewerbegebiete |
GI |
Industriegebiete |
SO |
Sondergebiete |
0,8 |
Geschossflächenzahl
(GFZ) |
250 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei) |
*200 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig) |
[200] |
Bodenrichtwert durch besondere
Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst |
500/600 |
Bodenrichtwert
/ Bodenwert je m² Wohn-/Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes
(Innenstadt) |
·
In Gebieten, in denen nur
ein Bodenrichtwert (individueller Wohnungsbau oder Geschosswohnungsbau) angegeben ist, gilt dieser Bodenrichtwert
sowohl für den individuellen Wohnungsbau als auch für den Geschosswohnungsbau.
Beispiel |
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300 W oder 270 W 1,2 |
Individueller
Wohnungsbau
|
Geschosswohnungsbau GFZ bis 1,0
(Mietwohnbebauung) |
Geschosswohnungsbau GFZ
bis 1,0 (Wohnungseigentum) |
Individueller
Wohnungsbau
|
Geschosswohnungsbau GFZ = 1,2
(Mietwohnbebauung) |
Geschosswohnungsbau GFZ
= 1,2 (Wohnungseigentum) |
·
In Gebieten, in denen zwei
Bodenrichtwerte (individueller Wohnungsbau und Geschosswohnungsbau) ausgewiesen sind, gilt der Bodenrichtwert
für den individuellen Wohnungsbau auch für Wohnungseigentumsanlagen. Der Bodenrichtwert
für den Geschosswohnungsbau gilt hier nur für den Mietwohnungsbau.
Beispiel |
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300 W und 270 W 1,2 |
Individueller
Wohnungsbau |
Geschosswohnungsbau GFZ
bis 1,0 (Wohnungseigentum) |
Geschosswohnungsbau
GFZ
= 1,2 (Mietwohnbebauung) |
Abweichungen des einzelnen
Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der
baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung
(insbesondere Grundstückstiefe und Grundstücksgröße) bewirken Abweichungen des
Bodenwertes vom Bodenrichtwert (siehe hierzu Grundstücksmarktbericht 2010 bzw. WertR 2006).
Die Bodenrichtwerte innerhalb des
Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im
Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den
Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richtwertbezirkes der benachbarte
Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.
Land- und Forstwirtschaftliche Nutzflächen
LNG = 2,80 Landwirtschaftliche Nutzfläche - Grünland
Für das Stadtgebiet Münster gilt ein einheitlicher
Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 0,45 €/m² (ohne Aufwuchs).