Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2009

 

Bodenrichtwert in €/m²

 

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genannte Bodenricht-wertgrundstücke).

 

Die Bodenrichtwerte in Gebieten mit individuellem Wohnungsbau (bis zu 3 Wohneinheiten) beziehen sich ausschließlich auf eine I- und II-geschossige Bauweise mit einer Grundstückstiefe bis zu  30 m bzw. einer Grundstücksgröße bis zu 600 m².

 

Die Bodenrichtwerte in Gebieten mit Geschosswohnungsbau beziehen sich auf die angegebene Geschossflächenzahl und gelten ausschließlich für die Mietwohnbebauung.

 

Grundstücke, die mit Eigentumswohnungen bebaut sind, werden in der Regel mit höheren Bodenwerten gehandelt als im Mietwohnungsbau. Der Bodenwertanteil pro m² Wohnfläche beträgt im Zentrum und im zentrumsnahen Bereich je nach Lage etwa 500 bis 1.000 €/m² Wohnfläche, in den übrigen Stadtteilen etwa 250 bis 500 €/m² Wohnfläche, jeweils erschließungsbeitragsfrei. Aufgrund dieser Angaben kann der Bodenwert (je m² Grundstücksfläche) ermittelt werden.

 

Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den Geschäftsstraßen muss in den Randbereichen des Richwertbezirkes der benachbarte Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.

 

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

 

 

Eigenschaften der Richtwertgrundstücke:

 

W

reine Wohngebiete / allgemeine Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete

M, MI

Mischgebiete

MK

Kerngebiete

GE

Gewerbegebiete

GI

Industriegebiete

SO

Sondergebiete

0,8

Geschossflächenzahl

250
 

Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten nicht mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei)

*200
 

Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig)

[200]

Bodenrichtwert durch besondere Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst

500/600
 

Bodenrichtwert / Bodenwert je m² Wohn-/Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt)

 

Beispiele:

W

Wohngebiet mit I- und II-geschossiger Wohnbebauung,

Grundstückstiefe bis zu 30 m, Grundstücksgröße bis zu 600 m²

 

W 1,2

Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, Geschossflächenzahl 1,2

 

M 1,6

Mischgebiet, Geschossflächenzahl 1,6