Erläuterungen der Bodenrichtwertkarte 2009
Bodenrichtwert in €/m²
Der Bodenrichtwert
ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet
mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen
auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (so genannte
Bodenricht-wertgrundstücke).
Die Bodenrichtwerte in Gebieten mit individuellem Wohnungsbau (bis zu 3 Wohneinheiten) beziehen sich
ausschließlich auf eine I- und II-geschossige Bauweise
mit einer Grundstückstiefe bis zu 30 m
bzw. einer Grundstücksgröße bis zu 600 m².
Die Bodenrichtwerte in Gebieten mit Geschosswohnungsbau beziehen sich auf die angegebene
Geschossflächenzahl und gelten ausschließlich für die Mietwohnbebauung.
Grundstücke, die mit Eigentumswohnungen
bebaut sind, werden in der Regel mit höheren Bodenwerten gehandelt als im
Mietwohnungsbau. Der Bodenwertanteil pro m² Wohnfläche beträgt im Zentrum und im
zentrumsnahen Bereich je nach Lage etwa 500 bis 1.000 €/m² Wohnfläche, in den übrigen
Stadtteilen etwa 250 bis 500 €/m² Wohnfläche, jeweils erschließungsbeitragsfrei.
Aufgrund dieser Angaben kann der Bodenwert (je m² Grundstücksfläche) ermittelt
werden.
Die Bodenrichtwerte innerhalb des Promenadenringes
(Innenstadt) gelten für den überwiegenden Teil der im Bodenrichtwertbezirk
gelegenen Grundstücke. Insbesondere in den Geschäftsstraßen muss in den
Randbereichen des Richwertbezirkes der benachbarte
Bodenrichtwert mit berücksichtigt werden.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
Eigenschaften der
Richtwertgrundstücke:
W |
reine Wohngebiete / allgemeine
Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete |
M, MI |
Mischgebiete |
MK |
Kerngebiete |
GE |
Gewerbegebiete |
GI |
Industriegebiete |
SO |
Sondergebiete |
0,8 |
Geschossflächenzahl |
250 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf Baugrundstücke,
für die Erschließungskosten nicht
mehr zu entrichten sind (erschließungsbeitragsfrei) |
*200 |
Bodenrichtwert bezieht sich auf
Baugrundstücke, für die Erschließungskosten noch zu erheben sind (erschließungsbeitragspflichtig) |
[200] |
Bodenrichtwert durch besondere
Vergaberichtlinien der Stadt Münster beeinflusst |
500/600 |
Bodenrichtwert / Bodenwert je m²
Wohn-/Nutzfläche innerhalb des Promenadenringes (Innenstadt) |
Beispiele:
W |
Wohngebiet
mit I- und II-geschossiger Wohnbebauung, Grundstückstiefe
bis zu 30 m, Grundstücksgröße bis zu 600 m² |
W
1,2 |
Wohngebiet
mit Geschosswohnungsbau, Geschossflächenzahl 1,2 |
M
1,6 |
Mischgebiet,
Geschossflächenzahl 1,6 |